Firmenanschrift:
S.i.e GmbH - Bruchfeld 60 - 47809 Krefeld - Deutschland
Unsere Öffnungszeiten:
Mo: 9:00 - 12:30 Uhr /nachmittags nach Vereinbarung
Di: 9:00 - 14:30 Uhr /nachmittags nach Vereinbarung
Mi: 9:00 - 14:30 Uhr /nachmittags nach Vereinbarung
Do 9:00 - 14:30 Uhr /nachmittags nach Vereinbarung
Fr: 9:00 - 14:30 Uhr /nachmittags nach Vereinbarung
Sa: Nach Vereinbarung
So: geschlossen
Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns einen Auftrag übermitteln?
Sie erreichen uns wie folgt:
Pulverei: +49 2151 - 4188556
Mobil: +49 178 - 67 61 930
Mobil: +49 157 - 54 21 7346
Mail: info@sie-gmbh.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE353216744
Geschäftsführer: Tom Schimmel, Francesco Bella
HRB 18804
Haftungsausschluss:
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten sind mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Liefer- & Reklamationsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Bereich der Pulverbeschichtung. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die Bestimmungen in Abschnitt 2, für Privatkunden (B2C) jene in Abschnitt 3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Geschäftskunden (B2B)
2.1 Materialbeschaffenheit und Vorbehandlung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung, Sauberkeit und Beschaffenheit der gelieferten Bauteile. Rückstände wie Öl, Fett, Silikon, Rost, Zunder oder ungeeignete Legierungen können die Haftung und Optik beeinträchtigen und stellen keinen Mangel dar. Schäden, die hierauf beruhen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
2.2 Farb- und Strukturabweichungen
Technisch bedingte Farb-, Glanzgrad- oder Strukturschwankungen gelten nicht als Mangel. Dies betrifft insbesondere Nachbeschichtungen, unterschiedliche Chargen sowie Abweichungen gegenüber RAL-Farben und Mustern.
2.3 Lieferzeit und Umfang
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Materialengpässe, Energieausfälle, technische Defekte, Krankheit, Transportstörungen) verlängern die Lieferfrist angemessen.
2.4 Prüfpflicht und Mängelanzeige
Der Auftraggeber hat die beschichteten Teile unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Ware als genehmigt. Reklamationen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein (Fotos, Fehlerbeschreibung, ggf. Chargennummer).
2.5 Gewährleistung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Beschichters Nachbesserung oder Ersatzbeschichtung. Eine Minderung oder Schadensersatz ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf mittelbare Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2.6 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Beschichtungsunternehmens.
2.7 Haftung beim Be- und Entladen (Zusatzservice)
Das Be- und Entladen der Bauteile kann auf Wunsch des Auftraggebers als freiwilliger Zusatzservice erfolgen. Dieser Service ist nicht Bestandteil der geschuldeten Hauptleistung. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer und Verantwortlicher für die Bauteile. Für Schäden, die dabei durch einfache Fahrlässigkeit entstehen (z. B. Kratzer, Druckstellen, Reibspuren), übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
3. Privatkunden (B2C)
3.1 Allgemeines
Pulverbeschichtung ist ein handwerklicher Prozess. Geringfügige Farb-, Glanzgrad- oder Strukturabweichungen, auch gegenüber Farbkarten (z. B. RAL), stellen keinen Mangel dar.
3.2 Zustand der Bauteile
Die Qualität des Beschichtungsergebnisses hängt maßgeblich vom Zustand der angelieferten Teile ab. Rückstände wie Öl, Rost, Silikon, Zunder oder ungeeignete Legierungen können die Optik und Haftung beeinträchtigen. Es sind ausschließlich geeignete, saubere Bauteile anzuliefern.
3.3 Prüfung nach Erhalt
Der Kunde hat die beschichteten Teile unmittelbar nach der Abholung oder Lieferung zu prüfen. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden; spätere Reklamationen können nur bei verdeckten Mängeln berücksichtigt werden.
3.4 Leistung bei Mängeln
Bei berechtigten Beanstandungen führen wir eine Nachbesserung durch oder finden gemeinsam eine angemessene Lösung. Für Folgeschäden oder mittelbare Verluste haften wir ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.5 Rechte des Verbrauchers
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
3.6 Haftung beim Be- und Entladen (freiwilliger Zusatzservice)
Auf Wunsch unterstützen wir beim Be- und Entladen der Bauteile. Dieser Service ist freiwillig und nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung. Der Auftraggeber/Kunde bleibt für die sichere Verpackung und Handhabung der Bauteile verantwortlich. Für Schäden, die dabei entstehen, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir lediglich, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und der Schaden vorhersehbar und typisch ist.
4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.